Neues Infektionsschutzgesetz: Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bus und Bahn
OP-Masken sind nicht mehr ausreichend


Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes am 23. April 2021 gelten in den Bussen und Bahnen im saarVV neue Regeln zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Fahrgäste. Im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes wird mit sofor-tiger Wirkung und vorab bis spätestens 30. Juni 2021 für die Landkreise im Saarland und für den Regionalverband Saarbrücken nach Inzidenzzahl unterschieden. Ab ei-nem Wert von 100 in drei Tagen in Folge sind ausschließlich nur noch FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken der Normen KN95 und N95 erlaubt. Einfache OP-Masken oder medizinische Masken reichen nicht mehr aus. Zurzeit gelten diese Inzidenzwerte für das gesamte Saarland. Die Masken müssen auch an den Haltestel-len getragen werden. Unverändert sind Kinder bis sechs Jahre und Menschen mit Attest vom Tragen der Masken ausgenommen.